So nutzen Sie steuerfreie Sachzuwendungen richtig
Gut motivierte Mitarbeitende sind das Herzstück jedes erfolgreichen Unternehmens. Doch Wertschätzung muss nicht immer in Form von Gehaltserhöhungen erfolgen auch steuerfreie Sachzuwendungen können ein wirkungsvolles Instrument sein, um das Team zu stärken und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie gesetzliche Spielräume optimal nutzen und dabei clever Steuern sparen.
Was sind steuerfreie Sachzuwendungen?
Steuerfreie Sachzuwendungen sind geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren können zusätzlich zum Gehalt und ohne Abzug von Lohnsteuer oder Sozialabgaben. Der Staat schafft hier gezielt Anreize, um Arbeitgeber in ihrer Rolle als Förderer der Mitarbeitermotivation zu unterstützen.
Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick
Zu den beliebtesten und steuerlich anerkannten Sachzuwendungen zählen:
- Gutscheine und Prepaid-Karten: Bis zu 50 € monatlich können Mitarbeitenden in Form von Sachbezügen steuerfrei gewährt werden z. B. als Einkaufsgutschein, Tankkarte oder digitale Prepaid-Karte.
- Gesundheitsförderung: Bis zu 600 € pro Jahr dürfen steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen wie Rückenkurse, Stressbewältigung oder Firmenfitness eingesetzt werden.
- Erholungsbeihilfe: Für Urlaubsreisen können Arbeitgeber zusätzlich bis zu 156 € jährlich pro Mitarbeitenden steuerfrei leisten für Ehepartner und Kinder gelten zusätzliche Freibeträge.
- Jobtickets und Fahrradleasing: Die steuerfreie Überlassung von Jobtickets oder Diensträdern (inkl. E-Bikes) ist ebenfalls möglich und wird von vielen Beschäftigten gerne angenommen.
Warum sich Sachzuwendungen lohnen
Im Gegensatz zu klassischen Gehaltserhöhungen bleiben Sachzuwendungen oft vollständig steuerfrei und kommen damit ohne Abzüge beim Mitarbeitenden an. Arbeitgeber wiederum profitieren von einer besseren Bindung, höherer Zufriedenheit und mehr Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte. Gerade kleinere Unternehmen können so gezielt Anreize schaffen, ohne ihr Lohnbudget zu überlasten.
Worauf Sie achten sollten
Wichtig ist, dass Sachzuwendungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile ist in der Regel nicht zulässig. Außerdem müssen bestimmte formale Voraussetzungen eingehalten werden z. B. bei der Auswahl und Abrechnung von Gutscheinen oder bei der Dokumentation von Gesundheitsmaßnahmen.
Mehr Wertschätzung, weniger Steuern
Sachzuwendungen sind eine einfache und zugleich wirkungsvolle Möglichkeit, Mitarbeitende zu motivieren und dabei steuerlich clever vorzugehen. Wer die Gestaltungsmöglichkeiten kennt und richtig einsetzt, schafft nicht nur ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, sondern nutzt auch die steuerlichen Vorteile gezielt aus.
Lassen Sie sich gerne individuell beraten, damit Sie das Potenzial steuerfreier Benefits voll ausschöpfen können. Risikominimierung und Planungssicherheit.