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Steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber.

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Diese Möglichkeiten gibt es.

Du möchtest deinen Mitarbeitenden etwas Gutes tun, ohne dass sie dadurch steuerlich belastet werden? Dann lohnt sich ein Blick auf die zahlreichen steuerfreien Zuschüsse, die der Gesetzgeber erlaubt. Sie sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein cleveres Mittel zur Mitarbeiterbindung, ganz ohne Lohnnebenkosten.

In diesem Beitrag zeigen wir dir beispielhaft, welche Zuschüsse möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und was du dabei beachten musst.

Der 50-Euro-Sachbezug

Einer der bekanntesten steuerfreien Zuschüsse ist der monatliche Sachbezug bis 50 Euro.
Er eignet sich besonders für kleinere Anerkennungen im Alltag.

Was ist erlaubt:
– Gutscheine oder Prepaid-Karten (z. B. für Tankstellen, Supermärkte, Online-Shops)
– Sachgeschenke (z. B. Blumen, Bücher, Eventtickets)

Was nicht erlaubt ist:
– Bargeld oder Überweisungen
– Gutscheine ohne konkrete Zweckbindung

Wichtig: Der Wert darf inklusive aller Gebühren 50 Euro nicht überschreiten, sonst wird der gesamte Betrag steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.

Zuschuss zum Deutschlandticket

Seit 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket (58 Euro) bezuschussen. Steuerfrei ist dies, wenn es sich um ein zusätzliches Angebot handelt.

Voraussetzung: Das Ticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Vorteil: Der Zuschuss ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmer von mobiler Flexibilität, besonders bei Pendelstrecken.

Erstattung von Kinderbetreuungskosten

Unternehmen können steuerfrei Zuschüsse für die Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder zahlen, etwa in Krippe, Kindergarten oder Tagespflege.

Voraussetzungen:
– Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum Arbeitslohn
– Es handelt sich um eine tatsächliche Betreuung außerhalb des Haushalts
– Die Kosten sind nachweisbar

Der Zuschuss ist komplett steuerfrei und kann individuell vereinbart werden – ein großer Pluspunkt für berufstätige Eltern.

Gesundheitsförderung

Auch in die Gesundheit deiner Mitarbeitenden kannst du steuerfrei investieren. Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen ausgeben – etwa:
– Rückenschule
– Ernährungsberatung
– Stressbewältigungskurse

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen des § 20 SGB V entspricht.

Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss zur Erholung, etwa für den Urlaub, wird pauschal versteuert und ist daher für Mitarbeitende sozialversicherungsfrei.

Maximalbeträge pro Jahr:
– 156 Euro für den Mitarbeiter
– 104 Euro für den Ehepartner
– 52 Euro pro Kind

Die Beihilfe muss zweckgebunden und im zeitlichen Zusammenhang mit einer Erholung stehen.

Internetzuschuss

Arbeitgeber können die privaten Internetkosten ihrer Mitarbeitenden bezuschussen, bis zu 50 Euro monatlich pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG). Für den Mitarbeiter ist der Betrag sozialversicherungsfrei.

Was du als Arbeitgeber beachten solltest:

– Zuschüsse müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden
– Sie müssen dokumentiert und nachweisbar sein
– Achte auf Grenzwerte – bei Überschreitung wird der komplette Betrag steuerpflichtig
– Nicht jeder Zuschuss ist für jedes Unternehmen oder jeden Job sinnvoll, wähle gezielt

Gilt die 50-Euro-Grenze auch für mehrere Geschenke im Monat?

Ja. Es gilt die monatliche Freigrenze pro Mitarbeiter. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Müssen Mitarbeitende die Zuschüsse in der Steuererklärung angeben?

Nein. Steuerfreie Zuschüsse müssen nicht angegeben werden – sie sind bereits abgegolten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Zuschüsse sind wirklich steuerfrei?

Nur solche, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt und sauber dokumentiert werden. Die bekanntesten sind der 50-Euro-Sachbezug, Gesundheitsleistungen und Kinderbetreuung.
Steuerfreie Zuschüsse sind ein intelligentes Mittel, um Mitarbeitende zu entlasten, zu motivieren und langfristig zu binden, ganz ohne zusätzliche Steuerlast. Wer die Regeln kennt und sauber dokumentiert, kann von diesen Möglichkeiten optimal profitieren.

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

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