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Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz, was ist der Unterschied?

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Wer ein Unternehmen führt oder sich selbstständig macht, steht irgendwann vor der Frage. Wie ermittle ich meinen Gewinn korrekt? Zur Auswahl stehen zwei Verfahren, die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und die Bilanz. Beide erfüllen den gleichen Zweck, die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Unterscheiden sich aber deutlich im Aufwand und in den gesetzlichen Anforderungen.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die EÜR ist die einfachere Methode und basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip. Einnahmen werden erfasst, wenn sie tatsächlich eingehen, Ausgaben, wenn sie bezahlt werden. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.

Diese Methode eignet sich vor allem für:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmen mit Jahresumsatz unter 800.000 €
  • Unternehmen mit Jahresgewinn unter 80.000 €

Vorteile:

  • Einfach zu erstellen
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Kein Jahresabschluss im klassischen Sinne nötig

Nachteile:

  • Kein vollständiger Überblick über Vermögenswerte
  • Weniger aussagekräftig bei komplexen Geschäftsmodellen

Was ist eine Bilanz?

Bei der Bilanz wird das wird das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres verglichen. Erforderlich ist die Erstellung einer doppelten Buchführung. Hierbei wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht (Soll und Haben). 

Zusätzlich wird eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt.

Die Bilanz ist verpflichtend für:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
  • Personengesellschaften mit Handelsregistereintrag
  • Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag (e.K.)
  • Einzelunternehmen mit Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €

Vorteile:

  • Exakte Übersicht über Vermögenslage und Verbindlichkeiten
  • Erhöhte Transparenz gegenüber Banken und Investoren
  • Erforderlich für größere und wachsende Unternehmen

Nachteile:

  • Aufwändiger in der Erstellung
  • In der Regel Steuerberater notwendig

Übersicht: Einnahmenüberschussrechnung vs. Bilanz

MerkmalEÜRBilanz
Geeignet fürFreiberufler, KleinunternehmerKapitalgesellschaften, größere Unternehmen
GrundlageEinnahmen – AusgabenDoppelte Buchführung (Soll/Haben)
GewinnermittlungZufluss-/AbflussprinzipPeriodenabgrenzung (wirtschaftliche Zugehörigkeit)
Erforderlicher JahresabschlussNeinJa – Bilanz + GuV
TransparenzGeringHoch
Steuerberater erforderlich?SeltenMeistens

Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die EÜR ist kostengünstiger und leichter zu handhaben, ideal für kleine Betriebe mit einfachen Strukturen. Die Bilanz hingegen bietet eine exakte Darstellung der finanziellen Lage, was bei Banken und Investoren Vertrauen schafft.

In manchen Fällen kann eine freiwillige Bilanzierung sogar vorteilhaft sein, z. B. bei geplanten Investitionen, Kreditverhandlungen oder bei einer späteren Umwandlung in eine GmbH.

Welche Methode ist die richtige?

Die Entscheidung zwischen EÜR und Bilanz hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Unternehmensform
  • Jahresumsatz und Gewinn
  • Wachstumspläne
  • Bedarf an Transparenz und Planungssicherheit

Für kleine Unternehmen und Freiberufler ist die Einnahmenüberschussrechnung meist die beste Wahl. Wer jedoch wächst oder eine Kapitalgesellschaft gründet, kommt um die Bilanz nicht herum.

Sorgen Sie vor
Lassen Sie sich frühzeitig steuerlich beraten, insbesondere bei Gründung, Wachstum oder bei der Frage, ob sich eine freiwillige Bilanzierung lohnt. So vermeiden Sie unnötige steuerliche Nachteile und behalten den Überblick.

Sie wollen auf Nummer sicher gehen, dann vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit uns.

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