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Steuerberatung für Facility Management und Gebäudedienstleister

Facility Management und Gebäudedienstleistungen sind ein personalintensives Geschäft. Viele Mitarbeitende, enge Kalkulationen, Ausschreibungen und komplexe umsatzsteuerliche Regeln bestimmen den Alltag. Ob Lohnabrechnung, die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG bei Reinigungs- und Bauleistungen oder die richtige Kalkulation Ihrer Stundenverrechnungssätze, kleine Fehler kosten schnell Geld.
Die ALP Steuerberatung am Hofgarten in Düsseldorf sorgt dafür, dass Ihre Zahlen, Löhne und die Umsatzsteuer sauber laufen, damit Sie profitabel und rechtssicher arbeiten.

Ihre Vorteile bei der ALP Steuerberatung am Hofgarten

• Branchenverständnis: Wir kennen die Besonderheiten von Reinigung, Wartung,
Hausmeisterservice und technischem Gebäudemanagement.
• Lohnkompetenz: Rechtssichere Abrechnung auch bei vielen Mitarbeitenden, Minijobs
und Schichtmodellen.
• Umsatzsteuer-Sicherheit: Korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
• Digital: Effiziente Prozesse für Lohn, Beleg und Auswertung.

Warum Gebäudedienstleister eine spezialisierte Steuerberatung brauchen. Kaum eine
Branche verbindet so viele steuerliche Themen wie das Facility Management. Der größte
Kostenblock sind die Löhne, hier zählen Mindestlohn, branchenspezifische Tarife,
Sozialversicherung und die korrekte Behandlung von Zuschlägen. Gleichzeitig kann die
Umsatzsteuer eine echte Falle sein. Gebäudereinigungsleistungen an andere Unternehmen,
die selbst solche Leistungen erbringen, unterliegen der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Wer hier falsch fakturiert, riskiert Nachzahlungen.
Wir kennen diese Regeln und bringen Struktur in Ihre Buchhaltung, für Betriebe in
Düsseldorf ebenso wie für überregional tätige Dienstleister.

Für wen wir arbeiten
Das Facility Management ist vielfältig und genau so breit ist unser Mandantenkreis:

  • Gebäudereinigungsunternehmen von der Unterhalts- bis zur Sonderreinigung
  • Hausmeister- und Objektbetreuungsdienste
  • Technische Gebäudedienstleister und Wartungsbetriebe
  • Grün- und Außenanlagenpflege sowie Winterdienste
  • Integrierte FM-Anbieter, die mehrere Leistungen aus einer Hand bündeln

Gerade bei Betrieben, die verschiedene Gewerke kombinieren, ist die saubere steuerliche
und insbesondere umsatzsteuerliche Abgrenzung entscheidend. Wir richten Ihre
Buchhaltung so ein, dass jede Leistungsart korrekt zugeordnet wird und Sie sich auf Ihre
Objekte und Ihr Team konzentrieren können.

Unsere Schwerpunkte in der Steuerberatung für Facility Management

  1. Lohnbuchhaltung & Personal

Ihr Personal ist Ihr wichtigstes Kapital und Ihr größter Kostenblock. Wir sorgen für eine
rechtssichere, pünktliche Abrechnung.

  • Rechtssichere Lohnabrechnung inklusive Mindestlohn und Branchentarifen
  • Minijobs, Teilzeit und Schichtmodelle korrekt abgebildet
  • Meldungen, A1-Bescheinigungen und Sozialversicherung zuverlässig erledigt

2. Umsatzsteuer & § 13b Reverse Charge

Die richtige umsatzsteuerliche Einordnung Ihrer Leistungen entscheidet über korrekte
Rechnungen und Ihre Liquidität. Wir grenzen sauber ab.

  • Reverse Charge bei Gebäudereinigungs- und Bauleistungen korrekt angewandt
  • Abgrenzung von Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Bauleistung
  • Rechnungsstellung und Voranmeldung ohne Fehlerquellen

3. Kalkulation & betriebswirtschaftliche Steuerung

Bei engen Margen ist die richtige Kalkulation entscheidend. Wir liefern die Zahlengrundlage
für tragfähige Angebote.

  • Ermittlung belastbarer Stundenverrechnungssätze
  • BWA und Kostenstellenrechnung für einzelne Objekte oder Aufträge
  • Liquiditätsplanung für Ausschreibungen und Wachstum

4. Investitionen, Fuhrpark & Ausstattung

Maschinen, Reinigungstechnik und Fahrzeuge binden Kapital. Wir nutzen die steuerlichen
Möglichkeiten für Ihre Investitionen.

  • Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter optimal angesetzt
  • Investitionsabzugsbetrag zur Vorverlagerung von Steuervorteilen
  • Finanzierung und Leasing steuerlich eingeordnet

5. Digitale Prozesse & betriebliche Steuerung

In einem personalintensiven Geschäft entscheidet Effizienz über die Marge. Wir
digitalisieren Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung und verknüpfen sie mit Ihren Abläufen,
damit Sie weniger Zeit mit Verwaltung verbringen.

  • Digitaler Belegaustausch und angebundene Bankkonten
  • Anbindung von Zeiterfassung und Lohnsystemen
  • Auswertungen pro Objekt, Auftrag oder Kostenstelle
  • Feste Ansprechpartnerin für Ihre laufenden Fragen

So sehen Sie auf einen Blick, welche Objekte profitabel sind und wo Optimierungsbedarf
besteht. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie mit vielen kleinteiligen Aufträgen und
wechselndem Personal arbeiten. Eine saubere digitale Basis erleichtert außerdem Betriebs-
und Lohnsteuerprüfungen erheblich, weil alle Nachweise geordnet und schnell auffindbar
sind. Von unserem Standort am Hofgarten in Düsseldorf richten wir diese Prozesse
gemeinsam mit Ihnen ein und begleiten Sie dauerhaft, persönlich oder komplett digital.

Umsatzsteuer im Facility Management: Wo es kompliziert wird

Gerade Mischbetriebe, die Reinigung, Hausmeisterservice, kleine Reparaturen und
technisches Gebäudemanagement aus einer Hand anbieten, stehen umsatzsteuerlich vor
Herausforderungen. Denn nicht jede Leistung wird gleich behandelt.
Während klassische Gebäudereinigung an ein Reinigungsunternehmen unter
das Reverse-Charge-Verfahren fällt, gilt das für reine Wartungs- oder Hausmeisterleistungen nicht zwingend.
Auch handwerkliche Bauleistungen im Rahmen des Facility Managements können die
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auslösen. Wer hier pauschal fakturiert,
riskiert entweder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer oder eine fehlende
Meldung, beides führt spätestens bei einer Prüfung zu Ärger.


Wir sortieren Ihr Leistungsspektrum und legen für jede Auftragsart fest, wie korrekt
fakturiert wird. Das betrifft auch die Abgrenzung, wann Sie als leistendes und wann als
empfangendes Unternehmen die Steuer schulden, etwa wenn Sie selbst Subunternehmer
beauftragen. So vermeiden Sie Nachzahlungen und haben in Ausschreibungen belastbare
Kalkulationsgrundlagen, weil klar ist, welche Beträge tatsächlich bei Ihnen bleiben.
Ein zweiter neuralgischer Punkt ist die Lohn- und Sozialversicherungsprüfung.
Gerade in personalintensiven Betrieben schauen die Prüfer genau hin.
Werden Mindestlohn und Arbeitszeiten korrekt dokumentiert? Sind Minijobs richtig eingestuft?
Wird zwischen selbstständigen und angestellten Kräften sauber unterschieden?
Fehler führen hier schnell zu Nachforderungen, die ganze Jahresgewinne aufzehren können.
Wir richten Ihre Lohnbuchhaltung von Beginn an prüfungssicher ein, dokumentieren die relevanten
Nachweise und begleiten Sie, falls die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt
zur Prüfung kommt. So gehen Sie diesen Terminen gelassen entgegen.

So läuft die Zusammenarbeit mit der ALP Steuerberatung am Hofgarten

Wir übernehmen Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung, erstellen Ihre Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen und sind fortlaufend Ihr Ansprechpartner. Dabei richten wir digitale
Prozesse für Belege und Zeiterfassung ein und liefern Ihnen monatliche Auswertungen, die
Sie wirklich nutzen können. Der Wechsel ist unkompliziert: Wir koordinieren die

Datenübernahme vom bisherigen Berater. Von unserem Standort am Hofgarten in
Düsseldorf betreuen wir Gebäudedienstleister in der Region und bundesweit, persönlich
oder vollständig digital.

Möchten Sie Ihre Löhne, Umsatzsteuer und Kalkulation auf sichere Beine stellen?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, am Hofgarten in Düsseldorf oder
digital. Wir schaffen Klarheit über Ihre Zahlen und Ihre Marge.

Häufige Fragen für Facility Management und Gebäudedienstleister.

Unkompliziert: Wir fordern Ihre Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen
Löhne und Buchhaltung in unsere digitalen Systeme. Um den technischen Ablauf müssen
Sie sich nicht kümmern – wir koordinieren den Übergang vollständig.

Winterdienst, Frühjahrsreinigung oder projektbezogene Aufträge sorgen für schwankende
Einnahmen. Mit einer vorausschauenden Liquiditätsplanung und angepassten
Steuervorauszahlungen vermeiden Sie Engpässe. Wir planen das gemeinsam mit Ihnen.

Fahrzeuge und Maschinen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben; geringwertige
Anschaffungen können Sie sofort absetzen. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen ist die
private Nutzung zu berücksichtigen. Wir gestalten Ihre Investitionen steuerlich optimal.

Typische Berufskleidung und Ausrüstung Ihrer Mitarbeitenden sind Betriebsausgaben.
Stellen Sie diese unentgeltlich zur Verfügung, ist das in der Regel kein steuerpflichtiger
Arbeitslohn. Wir sorgen für die richtige Behandlung und die passende Dokumentation.

Ja. Wir liefern belastbare Kalkulationsgrundlagen und betriebswirtschaftliche
Auswertungen, die Sie für tragfähige Angebote und geforderte Nachweise benötigen. So
gehen Sie mit realistischen, auskömmlichen Preisen in die Ausschreibung.

Beauftragen Sie Subunternehmer mit Reinigungs- oder Bauleistungen, kann die
Steuerschuldnerschaft auf Sie als Leistungsempfänger übergehen. Dann müssen Sie die
Umsatzsteuer selbst anmelden. Wir prüfen eingehende Rechnungen und sorgen dafür, dass
die Voranmeldungen stimmen.

Auch bei Minijobs gelten Melde- und Abgabepflichten, Aufzeichnungspflichten zur
Arbeitszeit und die Mindestlohnregeln. Werden diese nicht eingehalten, drohen
Nachforderungen der Sozialversicherung. Wir bilden Ihre Aushilfen und Teilzeitkräfte
rechtssicher ab und behalten die Grenzen für Sie im Blick.

Geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie sofort abschreiben, größere Anschaffungen
werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Mit dem Investitionsabzugsbetrag
lässt sich der Steuervorteil oft vorziehen. Wir planen Ihre Investitionen steuerlich
vorausschauend.

Der Satz muss Löhne, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn abdecken. Wir
ermitteln gemeinsam mit Ihnen die relevanten Kostenbestandteile und liefern eine
belastbare Grundlage für Ihre Angebote und Ausschreibungen.

Mit einer sauber aufgesetzten digitalen Lohnbuchhaltung und aussagekräftigen
Auswertungen. Wir bilden Mindestlohn, Zuschläge und Branchentarife korrekt ab und
zeigen Ihnen die Lohnkosten pro Objekt oder Auftrag – so behalten Sie Ihre Marge im Blick.

Erbringen Sie Gebäudereinigungsleistungen an ein anderes Unternehmen, das selbst
nachhaltig solche Leistungen erbringt, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer
nach § 13b UStG. Ihre Rechnung wird dann ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem
Hinweis gestellt. Wir prüfen für jeden Auftrag, ob die Regelung anzuwenden ist.

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Geschäftsführende Gesellschafterin

Anna Lilienbecker

info@alp-steuerberatung.de
0211 / 159698 - 0
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