Blog

Betriebsprüfung: Was passiert, wenn das Finanzamt vor der Tür steht?

alp_steuerberatung_am_hofgarten_duesseldorf_betriebspruefung

Das Wort „Betriebsprüfung“ löst bei vielen Unternehmern und Selbstständigen Unbehagen aus. Doch eine Außenprüfung ist erst einmal ein neutraler Vorgang zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Sie ist kein Indiz für einen Betrugsverdacht, sondern gehört zum normalen Lebenszyklus eines Unternehmens.

Dennoch: Wer unvorbereitet ist, riskiert hohe Nachzahlungen und Zinsen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie erwartet und wie Sie souverän durch die Prüfung kommen.

Warum kommt die Betriebsprüfung überhaupt?

Es gibt drei Hauptgründe, warum das Finanzamt aktiv wird:

  1. Turnusmäßige Prüfung: Großbetriebe werden fast lückenlos geprüft, mittlere und kleine Betriebe stichprobenartig (alle paar Jahre).
  2. Auffälligkeiten: Starke Schwankungen beim Gewinn, hohe Vorsteuererstattungen oder Unstimmigkeiten in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  3. Branchenfokus: Das Finanzamt setzt jährlich Schwerpunkte (z. B. Bargeld-intensive Betriebe wie Gastronomie oder das Baugewerbe).

Der Ablauf einer Betriebsprüfung

1. Die Prüfungsanordnung

Sie erhalten schriftlich eine Ankündigung (meist 2 bis 4 Wochen vorher). Darin steht, welche Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer) und welche Zeiträume (meist 3 Jahre) geprüft werden.

2. Die Prüfung vor Ort

Der Prüfer kommt in die Kanzlei oder in Ihre Geschäftsräume. Heutzutage erfolgt die Prüfung meist digital über einen sogenannten Datenzugriff. Der Prüfer erhält einen Datenträger oder Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware. Während der laufenden Prüfung ist es daneben möglich, dass der Prüfer auch noch ergänzende Unterlagen anfordert (z.B. Verträge, Belege, etc.) oder sich einzelne Sachverhalte genau erklären lässt. Selbstverständlich steht Ihnen auch dabei Ihr Steuerberater zur Seite.

3. Die Schlussbesprechung

Nach der Prüfung werden die Ergebnisse besprochen. Hier können Sie Unklarheiten ausräumen oder über die rechtliche Interpretation von Sachverhalten verhandeln. Auch dies geschieht in der Regel mit Unterstützung Ihres steuerlichen Beraters.

4. Der Prüfungsbericht

In den folgenden Wochen erhalten Sie den offiziellen Bericht zur Betriebsprüfung und kurz darauf (im Fall geänderter Besteuerungsgrundlagen) die geänderten Steuerbescheide inklusive eventueller Nachforderungen.

Die größten Gefahrenquellen (Die „Fallen“)

Wo schauen Prüfer besonders genau hin?

  • Fehlende Belege: „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt strikt. Eigenbelege werden nur selten akzeptiert.
  • Mängel in der Kassenführung: Besonders bei Bargeldgeschäften führen Formfehler sofort zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt.
  • Privatanteile: Sind Firmenwagen und Telefon korrekt abgerechnet?
  • Scheinselbstständigkeit: Werden freie Mitarbeiter wie Angestellte behandelt? Dies könnte zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung führen.

Tipp: Sorgen Sie für eine „GoBD-konforme“ Archivierung. Rechnungen einfach nur als PDF in einem Ordner zu speichern, reicht oft nicht aus, wenn sie nicht unveränderbar archiviert sind.

3 goldene Regeln für die Prüfung

  1. Ruhe bewahren: Seien Sie höflich, aber geben Sie nur Auskunft über das, was explizit gefragt wird.
  2. Zentraler Ansprechpartner: Bestimmen Sie eine Person (idealerweise Ihren Steuerberater), die mit dem Prüfer kommuniziert.
  3. Vollständigkeit: Halten Sie alle Verträge, Rechnungen und Fahrtenbücher sortiert griffbereit.

Eine Betriebsprüfung ist eine Belastungsprobe, aber mit einer ordnungsgemäßen Buchführung und professioneller Begleitung verliert sie ihren Schrecken. Fehler werden oft teuer, Vorsorge durch laufende Korrektheit ist der beste Schutz.

Haben Sie eine Anordnung zu einer Betriebsprüfung erhalten? Die ALP Steuerberatung am Hofgarten unterstützt Sie bei der Vorbereitung und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns jetzt!


5 wichtige Fragen zur Betriebsprüfung


1. Wo findet die Prüfung statt?

In der Regel in den Geschäftsräumen des Unternehmers. Wenn dort kein Platz ist, kann die Prüfung auch beim Steuerberater stattfinden. Häufig wird auch direkt dem Wunsch des Unternehmers entsprochen, die Prüfung in den Räumen des Steuerberaters stattfinden zu lassen, damit dieser direkt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen kann.


2. Wie lange dauert eine Prüfung?

Das hängt von der Größe des Betriebs ab. Bei Kleinunternehmern oft nur 1 bis 2 Tage, bei größeren Firmen durchaus auch mehrere Wochen (ggf. mit Unterbrechungen).


3. Darf der Prüfer an meinen privaten PC?

Nein. Der Prüfer hat nur Zugriff auf die betrieblichen Daten. Dennoch sollten Sie darauf achten, Privates und Betriebliches strikt zu trennen, um keine Angriffsfläche zu bieten.


4. Was kostet mich eine Betriebsprüfung?

Die Prüfung selbst kostet nichts. Aber: Nachzahlungen werden mit 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) verzinst. Zudem fallen Honorarkosten für die Begleitung durch Ihren Steuerberater an.


5. Kann ich eine Prüfung verschieben?

Nur bei wichtigen Gründen, wie z. B. einer schweren Erkrankung des Unternehmers oder des Steuerberaters oder bei wichtigen betrieblichen Umbauphasen. Ein einfacher Urlaub reicht meist nicht aus.

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

JETZT ANFRAGEN