Steuertermine im Griff. Was Unternehmer beachten müssen
Wer ein Unternehmen führt, kennt es zu gut. Die Zeit vergeht schnell und plötzlich steht wieder ein Monats- bzw. Quartalswechsel vor der Tür. Doch neben dem Tagesgeschäft dürfen steuerliche Abgabefristen und Zahlungstermine nicht untergehen. Denn Versäumnisse kosten nicht nur Nerven, sondern oft auch Geld.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über monatliche bzw. vierteljährliche Pflichten, die viele Unternehmer betreffen von Buchhaltung, über die Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zur Gewerbesteuer.
1. Rhythmus zur Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Mit der Buchhaltung ist meist die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung gemeint. Sie muss entweder monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden, je nach Höhe der Umsatzsteuerschuld im Vorjahr.
Die Faustregel:
Umsatzsteuer im Vorjahr | Abgabe der USt-Voranmeldung |
über 9.000 € | monatlich |
2.000 € – 9.000 € | vierteljährlich |
unter 2.000 € | keine Voranmeldung nötig |
Beispiel:
Hat ein Unternehmen im Vorjahr 3.000 € Umsatzsteuer gezahlt, muss es im Folgejahr vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, jeweils bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende.
2. Wichtige Abgabe- und Zahlungsfristen im Überblick
Damit du keine Frist mehr verpasst, hier die wichtigsten Termine, die du im Kalender markieren solltest:
Was? | Frist |
USt-Voranmeldung (vierteljährlich ohne Fristverlängerung) | jeweils zum 10.04., 10.07., 10.10., 10.01. |
Gewerbesteuervorauszahlung | jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. |
Einkommensteuer-Vorauszahlung | ebenfalls zum 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. |
Jahressteuererklärungen (digital) | Ohne Steuerberater bis 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres) |
Wenn der 10. oder 15. auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.
Wer diese Termine versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen und/oder Säumniszuschlägen rechnen.
3. Wann ist Gewerbesteuer fällig?
Die Gewerbesteuer gehört zu den vierteljährlich fälligen Steuerarten. Sie betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen (z. B. Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften), nicht aber Freiberufler.
Wichtig: Die Höhe der Vorauszahlungen wird von der Stadt auf Basis des letzten Gewerbesteuermessbescheids festgelegt. Änderungen im laufenden Jahr (z. B. mehr Gewinn) solltest du melden, sonst kann es zu hohen Nachzahlungen kommen.
4. Tipps für die Praxis
Damit dich Steuertermine nicht überraschen, hier einige bewährte Strategien:
- Digitale Buchhaltung nutzen: Tools wie DATEV, lexoffice oder sevDesk erinnern automatisch an Fristen.
- Feste Routinen schaffen: z.B. immer am Monatsanfang die Unterlagen für den vergangenen Monat oder das vergangene Quartal vorbereiten.
- Rücklagen bilden: Plane vierteljährlich feste Beträge für Vorauszahlungen ein, das vermeidet Engpässe.
- Steuerberater einbinden: Wer seine Buchhaltung auslagert, spart Zeit und Nerven und gewinnt Sicherheit.
Wer pünktlich ist, spart Stress und Geld
Steuerpflichten sind nicht die spannendste Seite des Unternehmertums. Aber sie gehören dazu. Wer seine Termine kennt und vorausschauend plant, hat nicht nur den Kopf frei fürs Geschäft, sondern vermeidet auch teure Nachzahlungen und Mahngebühren.
Richte dir gleich zu Jahresbeginn eine Übersicht über alle Steuertermine ein oder sprich mit uns. Wir helfen dir dabei, deine Buchhaltung übersichtlich und fristgerecht zu organisieren.