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Steuer-ID oder Steuernummer? Der Unterschied, den jeder kennen sollte

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Es ist eine der häufigsten Fragen, die in einer Steuerkanzlei gestellt wird und das aus gutem Grund. Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer: Beide Begriffe klingen ähnlich, beide bestehen aus elf Ziffern, und spätestens beim Ausfüllen eines Formulars entsteht Unsicherheit, welche Nummer jetzt eigentlich gemeint ist. Ein verständlicher Reflex, denn die Unterschiede liegen nicht auf der Hand.

Dieser Beitrag schafft ein für alle Mal Klarheit, damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung, beim Arbeitgeberwechsel oder beim Antrag auf Kindergeld sofort wissen, welche der beiden Nummern Sie angeben müssen.


Die Steuer-Identifikationsnummer: Ein Leben lang, eine Nummer

Die Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID oder IdNr, wird jedem in Deutschland gemeldeten Menschen einmalig zugeteilt. Sie besteht aus elf Ziffern, beginnt niemals mit einer Null und ist unveränderlich: Sie gilt ein Leben lang, unabhängig von Wohnortwechseln, Heirat, Namensänderung oder beruflichen Veränderungen.

Vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn, das auch die zentrale Datenbank führt. Die Steuer-ID ersetzt in vielen Bereichen die frühere Lohnsteuerkarte und ist das Instrument, mit dem das Finanzamt die Person hinter einer Steuerpflicht eindeutig identifiziert, auch dann, wenn eine Person umzieht und damit das zuständige Finanzamt wechselt.

Wo Sie die Steuer-ID einsetzen:

  • In der Einkommensteuererklärung
  • Beim Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung (ersetzt die Lohnsteuerkarte)
  • Beim Kindergeldantrag bei der Familienkasse
  • Bei Anträgen auf staatliche Leistungen (z. B. Elterngeld, BAföG)
  • Bei Eröffnung eines Bankkontos (Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag)

Falls Ihre Steuer-ID nicht mehr zur Hand ist: Sie können sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern, per Post oder online über das BZSt-Portal. Der Abruf ist kostenlos.

Die Steuernummer: Finanzamt-spezifisch und veränderlich

Die Steuernummer ist ebenfalls elfstellig, aber prinzipiell verschieden: Sie wird nicht zentral, sondern vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben und ist an den Wohnsitz gebunden. Wer umzieht und in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts wechselt, erhält dort eine neue Steuernummer. Gleiches gilt für Selbstständige, die ihre Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufnehmen oder auf ein anderes Finanzamt wechseln.

Aufbau und Format der Steuernummer variieren zwischen den Bundesländern, was die Verwirrung zusätzlich verstärkt. Bayern verwendet ein anderes Schema als Nordrhein-Westfalen, und wer erstmals eine Steuererklärung in einem neuen Bundesland einreicht, bekommt automatisch eine neue Nummer zugeteilt.

Wann Sie die Steuernummer benötigen:

  • Bei der Gewerbeanmeldung und der Anmeldung beim Finanzamt als Unternehmer
  • In der jährlichen Einkommensteuererklärung (zusätzlich zur Steuer-ID)
  • In der Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt
  • Bei Rückfragen zu einem bestimmten Steuerbescheid
  • Als Selbstständiger: auf Ausgangsrechnungen – die Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss auf jeder Rechnung ausgewiesen werden (§ 14 Abs. 4 UStG)

Der entscheidende Unterschied auf einen Blick

Beide Nummern erfüllen unterschiedliche Funktionen im deutschen Steuerrecht.
Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die wesentlichen Unterschiede:

Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Vergabe: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), einmalig bei Erstmeldung in Deutschland

Gültigkeit: Lebenslang, unveränderlich

Ändert sich bei: Niemals – weder bei Umzug noch bei Heirat oder Selbstständigkeit

Verwendung: Identifikation der Person gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber, Banken, Behörden

Steuernummer

Vergabe: Zuständiges Finanzamt am Wohnsitz bzw. Betriebssitz

Gültigkeit: So lange, wie das jeweilige Finanzamt zuständig ist

Ändert sich bei: Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk, Aufnahme einer Selbstständigkeit, Bundeslandwechsel

Verwendung: Steuerbescheide, Kommunikation mit dem Finanzamt, Ausgangsrechnungen (Selbstständige)

ALP Steuerberatung beantwortet Ihre Fragen rund um Steuernummern und Steuerpflicht

Was simpel klingt, hat in der Praxis oft Tücken: falsche Nummer auf der Rechnung, veraltete Steuernummer nach einem Umzug oder Unklarheit beim ersten Schritt in die Selbstständigkeit. ALP Steuerberatung am Hofgarten in Düsseldorf steht Unternehmern, Selbstständigen und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die steuerliche Erfassung, Registrierung und korrekte Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummern zur Seite.

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Häufige Fragen zu Steuer-ID und Steuernummer

1.Woher bekomme ich meine Steuer-ID, wenn ich sie nicht mehr habe?

Die Steuer-ID wurde Ihnen nach Ihrer Ummeldung in Deutschland per Post zugesandt. Falls das Schreiben nicht mehr vorliegt, können Sie die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.de kostenlos neu anfordern. Der Abruf ist ausschließlich per Post möglich und dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

2.Kann ich mit meiner Steuer-ID eine Rechnung ausstellen?

Nein. Auf Ausgangsrechnungen ist nach § 14 Abs. 4 UStG die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben – nicht die Steuer-ID. Die Steuer-ID ist ausschließlich für die persönliche Identifikation gegenüber dem Finanzamt und bestimmten Behörden vorgesehen.

3.Ich bin nach NRW gezogen. Ändert sich meine Steuer-ID?

Nein. Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gleich, unabhängig von Wohnortwechseln – auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Was sich nach einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk ändert, ist die Steuernummer: Das neue zuständige Finanzamt teilt Ihnen eine neue Steuernummer zu.

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

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