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Neue steuerliche Anpassungen 2026.Das sollten Unternehmen und Selbstständige jetzt wissen.

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Das Jahr 2026 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich, die Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer unmittelbar betreffen. Ziel der Anpassungen ist es, Inflationseffekte abzufedern, bestimmte Branchen zu entlasten und Investitionen zu fördern. Für Unternehmer bedeutet das: neue Chancen, aber auch neuen Handlungsbedarf.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten, verständlichen Überblick über die wichtigsten bereits beschlossenen steuerlichen Änderungen 2026. Sie erfahren, was sich konkret ändert, welche Auswirkungen das auf Ihr Unternehmen haben kann und warum eine vorausschauende Steuerberatung gerade jetzt entscheidend ist.

Die wichtigsten Steueränderungen 2026 im Überblick

  • Erhöhung des Grundfreibetrags
  • Anpassung der Einkommensteuertarife
  • Deutlich höhere Pendlerpauschale
  • Dauerhaft 7 % Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Spürbare Energieentlastungen für Unternehmen
  • Verbesserte steuerliche Forschungszulage
  • Änderungen bei Mindestlohn und Minijobs

Höherer Grundfreibetrag und Anpassung der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € pro Person. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Parallel wurden die Einkommensteuertarife angepasst, um die sogenannte kalte Progression zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret?
 Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer zahlen bei gleichem Einkommen etwas weniger Einkommensteuer als im Vorjahr. Besonders bei mittleren Einkommen macht sich das spürbar bemerkbar.

Praxisbeispiel:
Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € spart allein durch die Tarifverschiebung mehrere hundert Euro Einkommensteuer im Jahr.

Keine riesige Einzelmaßnahme, aber ein wichtiger Baustein für mehr Netto, vor allem in Kombination mit anderen Entlastungen.

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Eine der deutlichsten Verbesserungen für Arbeitnehmer und Unternehmer mit Arbeitsweg ist die neue Entfernungspauschale:

Ab 2026 können 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Die bisherige Staffelung entfällt.

Auswirkung:
Wer täglich pendelt, egal ob 10 oder 50 Kilometer, profitiert deutlich.

Praxisbeispiel:
Bei 20 km Arbeitsweg ergibt sich eine jährliche zusätzliche Werbungskostenersparnis von über 350 €.

Auch für Unternehmer mit Fahrten zur Betriebsstätte ist diese Änderung von Relevanz.

Umsatzsteuer: 7 % in der Gastronomie bleiben dauerhaft

Was viele Betriebe lange gefordert haben, wird 2026 Realität:

Speisen in der Gastronomie unterliegen dauerhaft dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Getränke bleiben weiterhin bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %.

Warum das wichtig ist:

  • Planungssicherheit für Gastronomie & Catering
  • Mehr Spielraum bei Preisen und Margen
  • Entlastung einer kostenintensiven Branche

Wichtig für die Praxis:
Die korrekte Trennung von Speisen und Getränken in Kasse und Buchhaltung bleibt essenziell. Fehler bei der Umsatzsteuer gehören zu den häufigsten Prüfungsfeststellungen. 

Eine saubere digitale Buchhaltung ist hier entscheidend.

Energieentlastungen für Unternehmen

Unternehmen profitieren 2026 von mehreren Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten:

Gesenkte Stromsteuer

Für produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau reduziert.

Zuschüsse zu Netzentgelten

Staatliche Zuschüsse dämpfen die Übertragungsnetzentgelte, was sich positiv auf die Stromrechnung auswirkt.

Wegfall der Gasspeicherumlage

Die Umlage entfällt vollständig – besonders relevant für gasintensive Betriebe.

Praxisnutzen:
 Gerade im Mittelstand können sich diese Maßnahmen schnell zu fünfstelligen Entlastungsbeträgen pro Jahr summieren.

Die Effekte sollten in Liquiditätsplanung und Kalkulation einbezogen werden – idealerweise mit Unterstützung des Steuerberaters.

Forschungszulage: Mehr Förderung für Innovation

Die steuerliche Forschungszulage wird 2026 deutlich attraktiver:

  • Maximal förderfähige Aufwendungen steigen auf 12 Mio. €
  • Förderquote weiterhin 25 %
  • Maximaler Förderbetrag: 3 Mio. € pro Jahr

Für wen relevant?

  • Unternehmen mit Entwicklungsprojekten
  • Software, Technik, Maschinenbau, Start-ups
  • Produkt- oder Prozessinnovationen

Praxisbeispiel:
Ein Unternehmen mit 8 Mio. € F&E-Personalkosten erhält 2 Mio. € Steuererstattung – unabhängig vom Gewinn.

Die Forschungszulage ist eines der stärksten, aber oft ungenutzten Förderinstrumente. Eine frühzeitige Prüfung lohnt sich fast immer.

Mindestlohn & Minijobs 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
 Dadurch erhöht sich automatisch die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat.

Folgen für Unternehmen:

  • Höhere Lohnkosten
  • Anpassungsbedarf bei Minijob-Verträgen
  • Gefahr des unbeabsichtigten Überschreitens der Minijob-Grenze

Empfehlung: Verträge und Stundenmodelle frühzeitig prüfen, um Nachzahlungen und Umqualifizierungen zu vermeiden.

Warum 2026 steuerlich besonders planungsrelevant ist

Viele Änderungen wirken nicht isoliert, sondern entfalten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel:

  • Steuerentlastungen + höhere Löhne
  • Energieersparnis + Investitionsentscheidungen
  • Förderungen + Liquiditätsplanung

Unternehmen, die frühzeitig planen, können:

  • Steuern aktiv gestalten
  • Investitionen besser timen
  • Liquiditätsengpässe vermeiden

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen reiner Buchhaltung und proaktiver Steuerberatung.


1. Muss ich als Unternehmer aktiv etwas tun?

Ja. Viele Vorteile (z. B. Forschungszulage, Pendlerpauschale, Energiekosten) wirken nur dann optimal, wenn sie bewusst eingeplant werden.


2. Betrifft mich das auch als Einzelunternehmer?

Ja. Die meisten Änderungen gelten unabhängig von der Rechtsform.


3. Sind alle Änderungen automatisch berücksichtigt?

Nein. Einige müssen aktiv beantragt oder korrekt in der Buchhaltung abgebildet werden.


4. Gibt es regionale Besonderheiten?

Grundsätzlich gelten die Änderungen bundesweit. Für NRW sind energieintensive Branchen besonders relevant.


5. Lohnt sich ein Beratungsgespräch jetzt schon?

Definitiv. Viele Maßnahmen wirken vor dem Jahreswechsel am besten.

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

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