So geben Sie Vermögen clever weiter
Wer Vermögen innerhalb der Familie weitergeben möchte, steht vor einer entscheidenden Frage: Wann und wie übertrage ich sinnvoll auf meine Kinder ohne unnötige Steuerlast? Die gute Nachricht ist, der Gesetzgeber bietet durch persönliche Freibeträge und Gestaltungsspielräume attraktive Möglichkeiten. Vorausgesetzt, die Übertragung erfolgt mit Weitblick.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vermögensarten steuerlich begünstigt auf Kinder übertragen werden können, wie hoch die Freibeträge sind und wie sich mit einer klugen Strategie langfristig Steuern vermeiden lassen.
1. Kapitalvermögen
Flexible Gestaltung mit hohem Freibetrag
Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere oder Beteiligungen lassen sich vergleichsweise einfach auf Kinder übertragen, sowohl rechtlich als auch steuerlich. Der entscheidende Vorteil: Die Bewertung ist eindeutig, die Übertragung recht unkompliziert.
Freibetrag:
Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euro. Das heißt: Ein Elternpaar kann gemeinsam bis zu 800.000 Euro steuerfrei auf ein Kind übertragen, alle zehn Jahre erneut.
Praxisvorteil:
Kapitalübertragungen lassen sich gut staffeln oder im Rahmen langfristiger Finanzplanung einbinden z. B. zur Finanzierung von Studium, Immobilienkauf oder Selbstständigkeit.
2. Immobilien
Hohe Werte, mit Fingerspitzengefühl übertragen
Bei Immobilienübertragungen spielt die Bewertung eine zentrale Rolle. Wird der Verkehrswert einer Immobilie korrekt eingeschätzt und sinnvoll aufgeteilt, lassen sich erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen.
Beispiel:
Ein Elternpaar überträgt das gemeinsam gehaltene Einfamilienhaus (Wert: 750.000 Euro) zu je 50 % auf die Tochter. Durch die Nutzung beider Freibeträge bleibt die Übertragung vollständig steuerfrei, sofern sie innerhalb der geltenden Grenzen bleibt.
Wichtig:
Bei Immobilien ist neben dem steuerlichen Wert auch die Nutzung entscheidend. Bei Eigenbedarf oder Nießbrauch können weitere steuerliche Regelungen greifen. Eine frühzeitige Bewertung und rechtliche Prüfung sind hier essenziell.
3. Unternehmensanteile
Zukunftssicherung mit Steuerstruktur
Auch Anteile an Familienunternehmen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften lassen sich auf Kinder übertragen. Voraussetzung: Die Übertragung erfolgt mit einer klaren Nachfolgestrategie und unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Neben dem Schenkungsfreibetrag gelten für Unternehmensvermögen ggf. zusätzliche steuerliche Vergünstigungen etwa bei fortgeführter Betriebstätigkeit, bestimmten Lohnsummen oder Behaltensfristen.
Gerade bei Unternehmensübertragungen sollte frühzeitig geplant und individuell geprüft werden, welche steuerlichen Optionen und Fallstricke bestehen.
Wer früh plant, kann Vermögen steuerfrei sichern
Die steueroptimierte Übertragung auf Kinder ist mehr als ein formeller Akt. Sie ist ein strategisches Instrument zur Vermögenssicherung. Wer Freibeträge richtig nutzt, Übertragungen auf mehrere Zeitpunkte verteilt und steuerliche Besonderheiten kennt, kann Vermögenswerte gezielt weitergeben ohne unnötige Steuerbelastung.
Individuelle Beratung in Ihrer Steuerkanzlei in Düsseldorf
Sie planen, Vermögen auf Ihre Kinder zu übertragen? Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Gestaltung für Ihre familiäre und finanzielle Situation am besten passt, von der Einmalübertragung bis zur langfristigen Schenkungsstrategie.
Bei Übertragungen auf andere Angehörige gelten abweichende Freibeträge und Steuersätze. Auch dazu beraten wir Sie gerne individuell.