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Steuern sparen mit dem häuslichen Büro.

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Das eigene Büro zu Hause ist für viele Selbstständige, Freiberufler und zunehmend auch Angestellte ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Doch nicht jeder weiß, dass sich ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich lohnen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie Ihr häusliches Büro steuerlich absetzen können, welche Kosten berücksichtigt werden und worauf das Finanzamt besonders achtet.

Was ist ein häusliches Büro?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum in Ihrer privaten Wohnung oder Ihrem Haus, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Es darf sich also nicht um eine in einem anderen Raum integrierte Arbeitsecke handeln.

Wann ist der Abzug möglich?

Das Finanzamt unterscheidet zwei Fälle:

1. Wenn Ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie bis zu 1.260 Euro im Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

2. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, ist sogar ein unbegrenzter Abzug möglich.

Beispiel: Eine Autorin, die ausschließlich zu Hause arbeitet, kann alle Kosten voll ansetzen. Ein Lehrer, der in der Schule unterrichtet, aber zu Hause Unterricht vorbereitet, darf maximal 1.260 Euro ansetzen.

Welche Kosten können Sie absetzen?

Zu den anteilig absetzbaren Kosten gehören unter anderem:
– Miete bzw. Gebäudeabschreibung (bei Eigentum)
– Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung
– Reinigungskosten
– Versicherung und Grundsteuer
– Ausstattung des Zimmers (z. B. Schreibtisch, Regale, Bürostuhl)

Wichtig: Nur Kosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen, dürfen angesetzt werden. Die Fläche muss daher im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche korrekt berechnet werden.

Was zählt nicht als Arbeitszimmer/ häusliches Büro?

– Durchgangszimmer, offene Arbeitsecken oder gemeinsam genutzte Räume
– Räume mit privater Mitbenutzung
– Gästezimmer, die gelegentlich auch zum Arbeiten genutzt werden

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit einem häuslichen Arbeitszimmer spürbar Steuern sparen. Entscheidend ist, dass der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird und klar abgegrenzt ist. Eine gute Dokumentation hilft, Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Kann ich auch ein Arbeitszimmer in der Mietwohnung absetzen?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch als Mieter anteilige Miet- und Nebenkosten geltend machen.

Brauche ich einen Nachweis für das Finanzamt?

Ja. Im Zweifel fordert das Finanzamt eine Raumskizze oder Fotos des Zimmers. Die Nutzung muss plausibel und nachvollziehbar sein.

Gilt das auch für Angestellte im Homeoffice?

Ja, wenn das Arbeitszimmer aber nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, gilt die 1.260-Euro-Grenze. Ansonsten sind die anteiligen gesamten Kosten absetzbar. Hierfür brauchen Sie jedoch einen Nachweis vom Arbeitgeber, dass Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Was kann ich absetzen, wenn ich kein abgeschlossenes Arbeitszimmer habe?

Sollten Sie keinen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer nutzen, können Sie für die Tage, an denen Sie Homeoffice machen, die sog. Homeoffice-Pauschale berücksichtigen.

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

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