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Steuerberatung für Freiberufler und Katalogberufe

Freiberufler und Katalogberufe haben besondere steuerliche Anforderungen. Ob Architekt, Ingenieur, Künstler oder Jurist, wir bieten maßgeschneiderte Steuerberatung, die genau auf Ihre beruflichen und finanziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Privilegien nutzen, Steuern minimieren: Ihr Erfolg als Katalogberuf.

Als digitale Kanzlei bieten wir Katalogberufen ortsunabhängige Beratung und automatisierte Schnittstellen. Wir minimieren Ihren Verwaltungsaufwand, damit Sie mehr Zeit für Ihre Mandanten, Patienten oder Projekte haben. Persönlich. Digital. Rechtssicher.

Steuerliche Herausforderungen für freie Berufe

Individuelle Steuerplanung für Freiberufler

Freiberufler haben steuerliche Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden, jedoch gibt es zahlreiche Besonderheiten in der Gewinnermittlung, der Umsatzsteuer und den Betriebsausgaben. Wir entwickeln Steuerstrategien, die optimal auf Ihre berufliche Tätigkeit abgestimmt sind.

Effiziente Buchhaltung und steuerliche Optimierung

Die Verwaltung von Honoraren, Reisekosten und Investitionen kann komplex sein. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer effizienten Buchhaltung, die nicht nur den administrativen Aufwand reduziert, sondern auch steuerliche Vorteile sichert.

Mit wachsendem Erfolg stellt sich oft die Frage nach der Haftungsbeschränkung und Steueroptimierung. Während der Freiberufler-Status persönlich haftend ist, bietet eine PartG mbB oder eine GmbH (bzw. UG) Haftungsvorteile. Steuerlich kann eine Kapitalgesellschaft ab einem gewissen Gewinnniveau interessant sein, um Gewinne im Unternehmen zu thesaurieren (niedrigerer Steuersatz). Wir rechnen für Sie individuell aus, ab welcher Gewinnschwelle ein Rechtsformwechsel unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für Sie sinnvoll ist.

Angehörige von Katalogberufen genießen das Privileg, ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz oder Gewinn meist durch die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln zu dürfen. Im Gegensatz zur Bilanzierung gilt hier das Zufluss-Abfluss-Prinzip:
Versteuert wird nur das, was tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist. Wir beraten Sie jedoch individuell, ob ein freiwilliger Wechsel zur Bilanzierung, beispielsweise bei hohen Investitionen oder zur besseren Darstellung gegenüber Banken, für Sie vorteilhaft sein kann.

Freiberufler unterliegen in der Regel der Einkommensteuer und ggf. der Umsatzsteuer. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihren Einnahmen ab. Wir sorgen für eine rechtssichere und steueroptimierte Abwicklung.

Von Arbeitsmitteln über Fortbildungen bis hin zu Büroräumen – viele Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Kosten korrekt abzusetzen.

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und haben in der Regel vereinfachte Buchführungspflichten. Dennoch gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die zusätzliche Einsparungen ermöglichen.

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Geschäftsführende Gesellschafterin

Anna Lilienbecker

info@alp-steuerberatung.de
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