Blog

Altersvorsorgedepot 2027

altersvorsorgedepot-alp-steuerbeartung-am-hofgarten


Das Ende der Riester-Rente und die neue staatliche ETF-Förderung.

Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot. Das neue, staatlich geförderte Vorsorgesystem, das die gescheiterte Riester-Rente ablöst. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat bestätigt. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2027. Kernstück: Erstmals können Bürgerinnen und Bürger staatlich gefördert direkt in ETFs und Fonds investieren, ohne teuren Versicherungsmantel, ohne starre Beitragsgarantie.

Besonders bedeutsam für unsere Mandanten: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind erstmals förderberechtigt, eine Neuerung, die das bisherige Riester-System grundlegend verändert.

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Wichtigste im Überblick

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es erlaubt die Anlage in ETFs, Fonds und andere zugelassene Wertpapiere. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • • Start: 1. Januar 2027 – ab dann können neue Verträge abgeschlossen werden.
  • • Grundzulage: Bis zu 540 € pro Jahr (gestaffelt je nach Höhe des Eigenbeitrags).
  • • Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
  • • Maximaler Jahresbeitrag: 6.840 € pro Vertrag (der Betrag über 1.800 € ist nicht zulageförderlich, aber steuerbegünstigt).
  • • Verträge: Es können bis zu zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig geführt werden.
  • • Kinderzulage: Zusätzlich bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
  • • Mindesteigenbeitrag für die Förderung: 120 € pro Jahr.

Steuerliche Förderung: EET-Prinzip und Günstigerprüfung

Das Altersvorsorgedepot wird nach dem EET-Prinzip (Exempt-Exempt-Taxed) besteuert: Einzahlungen und alle Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne) in der Ansparphase sind vollständig steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase im Rentenalter werden die Auszahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Zusätzlich können die geförderten Beiträge (bis 1.800 € Eigenbeitrag) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob die staatlichen Zulagen oder 
der steuerliche Abzug vorteilhafter sind. Für Gutverdiener ist dieser Effekt besonders stark: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % führt der Sonderausgabenabzug auf den Gesamtbetrag aus Eigenbeitrag und Zulage (2.340 €) zu einer Steuererstattung, die die direkte Zulage übersteigt.

Erstmals förderberechtigt: Selbstständige und Freiberufler

Das ist die wichtigste Neuerung für viele unserer Mandanten: Das bisherige Riester-System war für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler weitgehend unzugänglich. Ab 2027 sind sie vollständig förderberechtigt – unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Auch folgende Gruppen können das Altersvorsorgedepot nutzen:

  • • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten)
  • • Minijobber (sofern nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit)
  • • Eltern in Kindererziehungszeiten, pflegende Angehörige
  • • Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld

Was passiert mit meiner Riester-Rente?

Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Sie können unverändert weitergeführt werden. Drei Optionen stehen zur Verfügung:

  • • Weiterführen wie bisher: Bestehender Riester-Vertrag läuft mit bisheriger Förderung weiter.
  • • Wechsel der Fördersystematik: Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter kann der Vertrag auf das neue Fördersystem umgestellt werden, ohne dass der bisherige Anbieter gewechselt werden muss.
  • • Übertragung in neues Depot: Das Riester-Guthaben kann ohne Rückzahlung von Zulagen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dabei können jedoch Wechselkosten anfallen.

Wichtig: Eine voreilige Kündigung des Riester-Vertrags ist fast immer die schlechteste Option, da alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Förderschädliche Verwendung: Das müssen Sie vermeiden

Das Geld im Altersvorsorgedepot ist langfristig gebunden. Eine vorzeitige Entnahme gilt als förderschädliche Verwendung und löst eine Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile aus. Zugelassene Ausnahmen sind: Immobilienerwerb, Hausbau, energetische Sanierung oder altersgerechter Umbau – diese Verwendungszwecke
gelten nicht als förderschädlich.

ALP Steuerberatung berät Sie zur neuen Altersvorsorge

Ob Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer. Die Frage, ob das neue Altersvorsorgedepot für Sie sinnvoll ist und wie es optimal mit Ihrer bestehenden Vorsorge kombiniert werden kann, erfordert eine individuelle steuerliche Analyse. ALP Steuerberatung am Hofgarten in Düsseldorf berät Sie zum Umstieg von Riester, zur steuerlichen Optimierung der Beiträge und zur Einbindung des Depots in Ihre Gesamtvorsorgestrategie.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie mit unserem Team und klären Sie, wie das Altersvorsorgedepot 2027 für Sie steuerlich optimal gestaltet werden kann.


Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027


1.Kann ich als Selbstständiger das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja – erstmals sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ab 2027 vollständig förderberechtigt. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber dem bisherigen Riester-System, das diese Gruppe weitgehend ausgeschlossen hat.


2.Was passiert, wenn ich das Geld vorzeitig brauche?

Eine vorzeitige Entnahme gilt als förderschädlich: Sie müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen gelten für die selbst genutzte Immobilie. Alternativ können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder den Anbieter wechseln – beides ist keine förderschädliche Verwendung.


3.Kann ich das Altersvorsorgedepot und einen bestehenden ETF-Sparplan parallel nutzen?

Ja. Das Altersvorsorgedepot ersetzt keinen bestehenden ETF-Sparplan oder ein normales Wertpapierdepot. Beide können parallel genutzt werden. Der Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt in der staatlichen Förderung und der steuerfreien Ansparphase

“Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken ich übernehme die Steuern”

JETZT ANFRAGEN