So profitieren Sie von bis zu 24.000 € Steuerfreiheit pro Jahr.
Der Fachkräftemangel in Deutschland bewegt die Politik zu neuen Anreizen: Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, wird nun steuerlich massiv entlastet. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr Netto vom Brutto und eine spürbare Honorierung Ihrer Erfahrung.
Wir von der ALP Steuerberatung am Hofgarten fassen für Sie zusammen, wie die neue Regelung funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Was ist die Aktivrente genau?
Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Steuerfreibetrag für Erwerbseinkommen im Rentenalter. Wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, bleiben bis zu 2.000 Euro monatlich Ihres Arbeitslohns steuerfrei.
Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einem Freibetrag von 24.000 Euro. Wichtig dabei: Dieser Betrag gilt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro).
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
- Regelaltersgrenze: Sie müssen die für Ihren Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht haben (z. B. 67 Jahre bei Geburtsjahrgang 1964).
- Beschäftigungsart: Es muss sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) handeln.
- Sozialversicherung: Der Arbeitgeber muss Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (oder Beiträge zu einem Versorgungswerk) abführen. Der Arbeitnehmer zahlt lediglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Lohnt sich das Weiterarbeiten?
Definitiv! Durch die Aktivrente bleibt für viele Rentner, die dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben wollen, fast das gesamte zusätzliche Einkommen netto gleich brutto (abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Sie haben Fragen zur konkreten Umsetzung oder möchten wissen, wie sich die Aktivrente auf Ihre individuelle Steuerlast auswirkt?
Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei am Hofgarten. Wir unterstützen Sie dabei, das Beste aus Ihrer Erwerbsphase im Ruhestand herauszuholen.
Ihr Team der ALP Steuerberatung am Hofgarten
FAQ – Ihre Fragen, einfach erklärt (basierend auf BMF-Informationen)
1. Gilt die Steuerfreiheit auch für Minijobs?
Nein. Minijobs (bis 603 € bzw. der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze) sind bereits über Pauschalsteuerregelungen begünstigt. Die Aktivrente greift erst bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Midijobs oder Vollzeitstellen).
2. Was passiert bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
Sonderzahlungen sind grundsätzlich ebenfalls begünstigt. Aber Achtung: Der Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat ist gedeckelt. Wenn Ihr Gehalt inklusive Bonus in einem Monat über 2.000 Euro liegt, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig. Ein Übertrag von nicht genutzten Freibeträgen aus Vormonaten oder in Folgemonate ist nicht möglich (Zwölftelungs-Prinzip).
3. Können auch Selbstständige oder Beamte profitieren?
Aktuell ist die Aktivrente laut BMF primär auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zugeschnitten. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Pensionen von Beamten (Ruhegehalt) fallen nach aktuellem Stand nicht unter diese spezifische Steuerbefreiung.
4. Muss ich bereits eine Rente beziehen?
Nein. Die Steuerbefreiung hängt allein vom Erreichen der Altersgrenze und der Erwerbstätigkeit ab. Ob Sie Ihre Rente bereits ausgezahlt bekommen oder den Rentenbeginn hinausschieben, spielt für die Aktivrente keine Rolle.
5. Wie wird die Aktivrente beantragt?
Die gute Nachricht: In der Regel berücksichtigt Ihr Arbeitgeber den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug. Falls Sie mehrere Jobs haben, kann der Freibetrag im laufenden Jahr nur für das Hauptdienstverhältnis (Steuerklasse I-V) genutzt werden. Eventuelle Restbeträge aus einer Anstellung mit Steuerklasse VI können Sie über die Einkommensteuererklärung anrechnen lassen.



