So vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen!
Unternehmen, die in Gebäude, Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter investieren, stehen oft vor der Frage: Handelt es sich um Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand? Die Unterscheidung ist entscheidend, denn sie beeinflusst die steuerliche Absetzbarkeit erheblich..
Anschaffungskosten sind Teil der Investition und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch Lieferung, Einbau und Erstinstallation. Erhaltungsaufwand hingegen kann sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden und mindert unmittelbar die Steuerlast. Hierzu gehören Reparaturen oder Modernisierungen, die keinen wesentlichen Wertzuwachs bewirken.
Typische Fehlerquellen
Wird in den ersten drei Jahren nach dem Kauf eines Gebäudes mehr als 15 % der Anschaffungskosten in Renovierungsmaßnahmen investiert, gelten diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen abgeschrieben werden. Bei der Modernisierung von Maschinen ist die Unterscheidung ähnlich: Während kleinere Reparaturen sofort abgesetzt werden können, zählt eine umfangreiche Modernisierung als Teil der Investition und muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Die richtige Einordnung spart bares Geld. Lassen Sie sich beraten, um steuerliche Stolperfallen zu vermeiden!